Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zum Verkauf

Damit der Verkauf Ihrer Immobilie gut vorbereitet ist, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte/Lageplan
  • Grundrisse

  • Schnitte
  • Wohnflächenberechnung
  • Baugenehmigung(en)

  • Baubeschreibung
  • Auszug Baulastenverzeichnis
  • Energieausweis

  • Kopie Gebäudeversicherung
  • Baujahr/Modernisierungen
  • Mietverträge

  • Mietaufstellung
  • Heizungsart

Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: 

  • Teilungserklärung
  • Jahreswirtschaftspläne 
  • Wohngeldabrechnungen (letzten 3 Jahre)
  • Protokolle Eigentümerversammlung (letzten 3 Jahre)

Sollten nicht alle Unterlagen vorliegen, stellt dies kein Hindernis dar. Diese können auch von uns bei den zuständigen Stellen angefragt werden.

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Immobilie renovieren sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.  Renovierungen können den Verkaufspreis erhöhen, da oftmals kleine Maßnahmen eine große Wirkung erzielen können. Dies ist jedoch insbesondere von dem Gesamterscheinungsbild abhängig.

Natürlich kann der Immobilienverkauf auch ohne einen Makler erfolgen. Jedoch sind die Gründe, die für eine Zusammenarbeit mit einem Makler sprechen, vielseitig und bieten einen wirklichen Mehrwert.


Zum einen wird ein guter Makler sehr schnell die Alleinstellungsmerkmale Ihrer Immobilie finden und hierauf mit Fachexpertise blicken. Ein erfahrener Makler führt Sie stets professionell durch den Verkaufsprozess und weiß genau, worauf während des Immobilienverkaufs zu achten ist.

Wir geben Ihnen eine realistische Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie und machen keine falschen Versprechungen. Dadurch können Sie auch von einer kurzen Vermarktungszeit ausgehen. Wie Sie sehen lohnt sich eine Zusammenarbeit mit einem Makler.

Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir uns vor Ort die Immobilie ansehen. In dem ersten Termin werden bereits die Stärken- und Schwächen der Immobilie analysiert. Wir melden uns dann binnen weniger Tage bei Ihnen und stellen Ihnen unsere Einschätzung vor. Dann haben Sie eine seriöse Einschätzung, auf welcher Grundlage wir über den weiteren Prozess sprechen können.

Wir legen viel Wert auf Diskretion und verstehen es, dass nicht immer die Vermarktung über Internetportale die beste Lösung ist, daher nutzen wir auch die „Offmarket“ Vermarktung, um innerhalb unseres Kundennetzwerks bereits den besten Käufer zu finden.

Der Gesamtkaufpreis setzt sich aus Kaufpreis und den Kaufnebenkosten zusammen, die von Anfang an immer mit kalkuliert werden sollten. Zu den Kaufnebenkosten gehört die Grunderwerbssteuer (NRW: 6,5 %), Maklercourtage sowie die Kosten für Notar- und Grundbuchamt (ca. 2%). Diese Kosten sollten daher immer mit berücksichtigt werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an uns.

Damit Ihre Immobiliensuche klar und zielführend ist, besprechen wir, welche Immobilie zu Ihnen am besten passt. Hierzu zählen neben den finanziellen Möglichkeiten insbesondere, welches Ziel Sie verfolgen (Eigenheim oder Kapitalanlage) und welche Anforderungen Sie an die Immobilie haben.


Nach einem persönlichen Gespräch haben Sie Klarheit und wir können zielgerichtet eine Immobilie finden.

Es gibt verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Wir empfehlen den Austausch mit einem Finanzberater. Selbstverständlich können wir aus unserem Netzwerk Ihnen Finanzberater empfehlen, die schnell und unkompliziert auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.

Bevor Sie sich für den Kauf entscheiden, empfehlen wir, sich über die zusätzlichen Kosten zu informieren, die durch mögliche Sanierungs- und Renovierungsarbeiten notwendig werden. Da wir mit vielen Handwerkern kooperieren, können Sie eine transparente Antwort erwarten.

Ihre Pflicht ist es, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Zudem müssen Sie diese in einem zum vertragsgemäßen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Eine gut erarbeitete Vermarktungsstrategie kann dabei helfen, schnell den passenden Mieter zu finden. Wir können Sie hierbei unterstützen und mit professionell gestalteten und aussagekräftigen Exposés potenzielle Mieter ansprechen – online wie offline.

Die Ermittlung des Mietpreises für eine freifinanzierte Wohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zuerst müssen Sie sich darüber informieren, ob es in Ihrer Stadt einen einfachen bzw. qualifizierten Mietspiegel gibt. Liegt dieser vor, können Sie anhand dessen die für Ihre Wohnung passenden Mietpreis ermitteln.

Ferner können Sie in Internetportalen oder Anzeigen recherchieren, welcher Mietpreis für vergleichbare Wohnungen aufgerufen wird.

Selbstverständlich können Sie auch bei uns eine Mietpreisindikation erhalten.

Grundsätzlich ist bei Mietverträgen für Wohnungen zwischen unbefristeten und befristeten Mietverträgen zu unterscheiden. Im Regelfall werden Mietverträge auf unbefristete Dauer geschlossen. Diese behalten Ihre gesamte Gültigkeit, bis eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen. 


Befristete Mietverträge sind Zeitmietverträge, in dem die Mietzeit und das Mietende klar geregelt ist. Ein Recht auf eine ordentliche Kündigung während dieser Zeit durch Vermieter und Mieter ist nicht möglich. Die einzige Beendigung eines solchen Mietvertrags besteht im Rahmen eines Aufhebungsvertrags. Auch ist der befristete Mietvertrag nicht frei wählbar, da es eines triftigen Grunds bedarf, damit ein Mietvertrag zeitlich begrenzt werden kann (gem. §575 BGB). Mögliche Einsatzbereiche sind die Vermietung von Einliegerwohnungen oder auch Studentenwohnungen.


Weiterhin gibt es auch noch Staffel- und Indexmietverträge.


Beim Abschließen eines Staffelmietvertrags ist bereits im Mietvertrag klar definiert, wie hoch die Mietpreissteigerung in den kommenden Jahren ist. Hier ist zu beachten, dass zwischen den Staffeln je ein Jahr liegen muss.


Beim Indexmietvertrag wird der Mietpreis an den Preisindex privater Haushalte in Deutschland gekoppelt. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt herausgegeben.

Sollte demnach der Preisindex steigen, steigt auch die Miete entsprechend. Wichtig ist, dass auch hier die Miete ein Jahr lang unverändert bleiben muss.


Da dies nur eine grobe Skizzierung der verschiedenen Mietvertragsarten ist, sprechen Sie uns gerne an, welche Mietvertragsform für Sie die passende ist.

Wenn Sie sich für eine Wohnung bewerben möchten, bittet der Vermieter im Regelfall eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. 

Hier wird unter anderem nach den Gehaltsnachweisen gefragt, um sicherzustellen, dass die Miete gesichert ist. 

Zudem benötigen Sie eine Schufa-Auskunft sowie eine Kopie Ihres Personalausweises. Da die Nachfrage nach Wohnraum in Großstädten groß ist, können Sie noch einiges unternehmen, sich von Mitbewerbern zu unterscheiden, wie z.B. eine aussagekräftige Bewerbermappe. Wenn Sie hierbei Unterstützung brauchen, kommen Sie gerne auf uns zu.

Die gesetzlich geregelten Rechte und Pflichten leiten sich aus §535ff. BGB ab. Demnach ist es zuallererst Ihr Recht, die Wohnung während der Mietzeit zu gebrauchen und zu nutzen. Die Pflicht, die sich daraus ergibt, ist die Zahlung der vereinbarten Miete an den Vermieter. Überdies ergeben sich weitere Rechte und Pflichten, wie z.B. die Einhaltung der Hausordnung. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an uns.

Wenn für die Vermietung einer Immobilie ein Makler beauftragt wird, stellen sich Vermieter sowie zukünftige Mieter die Frage, wer die Maklerprovision zahlen muss. Seit 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip, das bedeutet: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Das heißt, derjenige, der den Makler beauftragt, entrichtet die Maklerprovision.

Grundsätzlich gilt, dass ein Makler eine Maklerprovision in Höhe von bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen darf. Dies entspricht bei 19% Mehrwertsteuer etwa 2,38 Monatsmieten. Die Höhe der Provision sowie die vereinbarten Leistungen werden zuvor in dem schriftlichen Vertrag festgehalten.

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