Welchen Energieausweis brauche ich?
Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es zwei verschiedene Varianten des Energieausweises: den Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Im Zuge des Verkaufs oder Vermietung einer Immobilie wird dieser gebraucht. Doch die Frage, die sich Hauseigentümer dann stellen, ist, welchen Energieausweis brauche ich? Dies hängt vom Baujahr der Immobilie sowie der Anzahl der Wohneinheiten ab. Am Ende dieses Blogbeitrags wissen Sie, welchen Energieausweis Sie brauchen und welche Informationen Sie hierfür benötigen.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Grundsätzlich wird der Energieausweis spätestens dann gebraucht, wenn ein Objekt vermietet oder verkauft werden soll, denn der potenzielle Mieter bzw. Käufer muss vor dem Abschluss des Vertrags die Energieeffizienz des Gebäudes kennen und über Maßnahmen informiert sein, die zur Verbesserung der Energieeffizienz notwendig sind.
Gleiches gilt unter Umständen bei einer Sanierung eines Objekts, wenn hierbei eine ingenieursmäßige Berechnung des Energiebedarfs erfolgt.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Bei Energieausweisen unterscheidet man zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweisen.
Der Energiebedarfsausweis berücksichtigt hierbei den Energiebedarf des Objekts. Maßgeblich hierfür sind die relevanten physikalischen Eigenschaften des Hauses. Hierzu zählen die Abmessungen sowie der Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle. Auch wird die Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlage bzw. die Verwendung erneuerbarer Energien) berücksichtigt. Beim Energiebedarfsausweis wird nicht der individuelle Verbrauch berücksichtigt, sondern unter der Annahme von standardisierten Rahmenbedingungen für Witterung und Nutzerverhalten wird dieser berechnet.
Zusätzlich zum Endenergieverbrauch wird auch der Primärenergieverbrauch bewertet.
Im Gegensatz hierzu berücksichtigt der Energieverbrauchsausweis den individuellen Verbrauch.
Dieser ist besonders von dem Energieverhalten der Bewohner abhängig. So kann es sein, dass der Energieverbrauchskennwert stark abweicht.
Wann brauche ich welchen Energieausweis?
Wie bereits erwähnt, bestimmt das Baujahr sowie die Anzahl der Wohneinheiten, welcher Energieausweis gebraucht wird.
Zur schnellen Einordnung hilft folgende Abbildung:
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Welche Unterlagen brauche ich?
Energiebedarfsausweis:
- Standort des Gebäudes
- Gebäudeinformationen (u.a. Baujahr, Wohnfläche, Gebäudetyp)
- Grundriss
- Geschosse des Gebäudes
- Länge der Wände
- Dach (Angaben zum Dachgeschoss, Dachdämmung)
- Keller (Angaben zum Keller)
- Fenster (Bauart der Fenster, Baujahr)
- Heizung (Angaben zur Heizungsanlage)
- Übergabesystem
- Warmwasseranlage
- Lüftungsanlage
- Photovoltaikanlage
- Solarthermie
- Gebäudekühlung
Energieverbrauchsausweis:
- Standort des Gebäudes
- Gebäudeinformationen (u.a. Baujahr, Wohnfläche, Gebäudetyp)
- Erneuerbare Energien
- Grundbauteile (Angaben zu Wanddicke Mauerwerk, Wanddämmung, Bodendämmung)
- Dach (Angaben zum Dachgeschoss, Dachdämmung)
- Keller (Angaben zum Keller)
- Fenster (Bauart der Fenster, Baujahr)
- Heizung (Angaben zur Heizungsanlage)
- Warmwasseranlage
- Lüftungsanlage und Gebäudekühlung
- Zeitraum und Verbrauchsdaten
Fazit
In unserem Blogbeitrag haben wir Sie darüber informiert, dass man zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweisen unterscheidet. Wir sind darauf eingegangen, wann welcher gebraucht wird und welche Unterlagen man für die Erstellung benötigt.