Seit dem 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und bringt auch neue Anforderungen an Hauseigentümer mit.
Es markiert einen Meilenstein für die energetische Zukunft von Gebäuden in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und der Abbau von Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen.
In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz beschäftigen. Wir zeigen, welche Konsequenzen dies für Hauseigentümer hat und werden auf die Maßnahmen eingehen, die Hauseigentümer ergreifen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz 2024 und warum wurde es eingeführt?
Das Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland zu reduzieren. Das große Ziel ist die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Das Gesetz gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Indem die energetische Effizienz von Neu- und Bestandsbauten verbessert wird, soll das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten und gleichzeitig den Gebäudebestand fit für die Anforderungen der Zukunft machen.
Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für Hauseigentümer?
Für Hauseigentümer bringt das Gesetz eine Reihe von Anforderungen mit sich, die es zu beachten gilt. Wir unterscheiden im Folgenden zwischen Neubau und Bestandsbauten.
Anforderungen an Neubauimmobilien:
Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens zu 65% erneuerbare Energien nutzen. Anders ist es bei Neubauten, die in Baulücken errichtet werden. Hier sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
Anforderungen an Bestandsimmobilien:
Die wichtigste Nachricht für Hauseigentümer von Bestandsimmobilien ist zunächst: wenn eine Heizung funktioniert und sie auch repariert werden kann, darf diese nach wie vor weiter betrieben werden. Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mit 65% erneuerbare Energien betrieben wird, besteht nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss.
Welche Übergangsfristen für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es?
Dreh- und Angelpunkt für die Übergangsfrist ist die kommunale Wärmeplanung. In Großstädten (ab 100.000 Einwohner) soll diese ab dem 30.06.2026 vorliegen, für kleinere Kommunen (bis 100.000 Einwohner) soll diese ab dem 30.06.2028 vorliegen.
Mit dieser kommunalen Wärmeplanung sollen Hauseigentümer Klarheit bekommen, ob die Energieversorgung künftig z.B. per Fernwärme erfolgen kann oder eine dezentrale Energieversorgung, wie z.B. durch eine Wärmepumpe, erfolgen soll.
Welche Vorgaben gibt es, wenn eine Heizung im Bestandsgebäude ausgetauscht werden muss?
Wenn eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss und eine Reparatur nicht möglich ist, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Solange die Frist für die Wärmeplanung noch nicht abgelaufen ist, dürfen auch neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Diese müssen dann ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Biogas oder Wasserstoff, nutzen.
- ab 01.01.2029: mindestens 15%
- ab 01.01.2035: mindestens 30%
- ab 01.01.2040: mindestens 60%
- ab 01.01.2045: 100%
Sollte hingegen bereits ein Wärmeplan in der Kommune bestehen, ist der Einbau von Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien – sofern kein Härtefall besteht – laut Angaben des Ministeriums verbindlich.
Was bedeutet das Gesetz für Vermieter?
Der Einbau einer neuen Heizung gemäß des Gebäudeenergiegesetzes stellt eine Modernisierung gem. §559e BGB dar. Seit dem 01.01.2024 können Vermieter diese Modernisierung umlegen. Wenn für den Einbau einer neuen Heizung staatliche Förderungen in Anspruch genommen wurden, können bis zu 10% aufgeschlagen werden. Erfolgt der Einbau ohne staatliche Förderungen, bleibt die Umlage bei bis zu 8%.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz stellt eine bedeutende Entwicklung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung dar, welches auch einige Anforderungen an Hauseigentümer stellt. In unserem Blogartikel haben wir darüber informiert, welche Fristen hier einzuhalten sind und was dies konkret für Sie als Hauseigentümer bedeutet. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und sich auch über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren. Durch eine rechtzeitige Planung können Hauseigentümer nicht nur zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen, sondern auch langfristig von einer verbesserten Energieeffizienz und Wertsteigerung ihrer Immobilie profitieren. Weitere nützliche Tipps haben wir auch in einem früheren Blogartikel bereits für Sie zusammengefasst.